Kontakt : +49 (0)541 7709197-0

/

e-mail : kanzlei@rechtsanwalt-buddeke.de

Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Studienplatzklagen

Studienplatzklagen – ich weiß, worauf es jetzt ankommt

Sie haben sich um einen Studienplatz beworben und eine Ablehnung erhalten?

Ihren Studienwunsch müssen Sie nicht aufgeben, wenn Sie sich jetzt mit mir in Verbindung setzen. Denn eine Ablehnung ist nicht immer endgültig und ich kann häufig noch auf dem Rechtsweg einen Studienplatz erwirken.

Denn die durch Art. 12 GG gesicherte Berufsfreiheit bedeutet, dass jeder das Recht auf eine freie Studienwahl hat, wenn er die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine Ablehnung ist nicht erlaubt, wenn noch Kapazitäten frei sind und auch aus anderen willkürlichen Gründen darf keine Ablehnung erfolgen. Ich vertreten Ihre Interessen bundesweit, damit Sie doch noch zu einem Studienplatz gelangen.

Studienplatzklagen – Bundesweit im Einsatz für alle Bewerber

Im Rahmen der Studienplatzklagen lege ich Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein, kümmere mich um Ihren Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium und klagen gegen den ablehnenden Bescheid und auf Zulassung zum Studium vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Zu meinen Leistungen gehört auch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht.

Achtung, denken Sie bitte an bestehende Fristen. Ist die Frist verstrichen, ist ein erfolgreiches Vorgehen nicht mehr möglich. Teilweise laufen die Fristen sogar vor Erhalt des negativen Bescheids ab. Daher sollten Sie meine Anwaltskanzlei rechtzeitig kontaktieren, damit ich eine wirkungsvolle Strategie für Sie entwickeln kann.

Prüfungsrecht – ich kenne mich mit allen Details aus

Ich kümmere mich um das Prüfungsrecht und sehe mir an, ob ein Nichtbestehen der Prüfung wirklich rechtmäßig war. Mine Leistung in diesem Bereich ist auch bei Plagiaten und Täuschungsversuchen relevant. Melden Sie sich zeitnah bei mir, damit ich Ihnen im Prüfungsrecht helfen kann.

Meine Arbeit bezieht sich auch auf die Themen Führung akademischer Grade, die Vertretung von Fachschaften oder die Prüfungszulassung sowie die Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Ich kann Ihnen bei diesen Fragen umfassend helfen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf, ich führe Ihre Studienplatzklagen!